Die bluepages gmbh (im Folgenden nur “bluepages.de”) ist ein online-Verlag für Bildungsmedien. Angeboten werden bereits vorhandene Materialien oder neu zu erstellende Bildungsmedien für die ein Subskriptionspreis festgelegt ist, um die Herstellungskosten zu decken.
Grundsätzliches Ziel ist, dass die Materialien der Autoren per Ablösezahlung als OER bereitgestellt werden. Sofern der vertraglich festgesetzte Einmalbetrag zum Freikauf der Materialien als OER noch nicht bereitgestellt werden kann, sind konventionelle Lizenzverträge möglich: Das Material wird in diesem Fall gegen Lizenzgebühren auf zu benennenden Servern der Kunden bereitgestellt. Die potentielle Zahl der Nutzer im Netzwerk der Kunden wird mit einem Faktor bei den einmalig zu zahlenden Nutzungsgebühren berücksichtigt.
Kunden werden darauf hingewiesen, dass Lizenzgebühren ab 500 Euro auf den Freikaufpreis angerechnet werden können, wenn sie das wünschen und der Freikauf im Jahr des Lizenzerwerbs erfolgt.
bluepages stellt alle notwendigen Dienstleistungen und Vertragstexte bereit, damit die Materialien der Autoren via Online-Plattform über einen Internetzugang getestet und erworben werden können.
1. Geltungsbereich
1.1. Verträgen zwischen der bluepages gmbh und ihren Autoren liegen ausschließlich diese Geschäftsbedingungen zu Grunde.
1.2. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Begriffsdefinitionen
In diesen Geschäftsbedingungen und allen daraus abgeleiteten Verträgen werden Begriffe wie folgt verwendet:
2.1 Bedarfsträger (Kunde)
Das sind Bildungsträger, Organisationen, Unternehmen oder Privatpersonen welche von bluepages Nutzungslizenzen erwerben oder das Material als Open Educational Resources (OER) per Einmalzahlung freikaufen.
2.2 Autoren
Privatpersonen oder ein Zusammenschluss von Personen, welche bereits Material erstellt haben oder es herausgeben und verantworten.
2.3 bluepages.de
Der Online-Verlag ist für verlegerische Tätigkeiten zuständig. Dazu gehören besonders die Qualitätssicherung und die Bereitstellung der Werke ihrer Autoren einschließlich der Wahrung ihrer Urheberrechte. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind durch das Urheberrecht gegeben.
3. Bestimmungen zum Datenschutz
Das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz ist für uns selbstverständlich. Details, welche Daten von Nutzern unserer Plattformen protokolliert werden finden Sie im Impressum der jeweiligen Plattform
4. Anmeldung bzw. Kontaktaufnahme mit bluepages.de
Interessierte Autoren oder Herausgeber senden eine E-Mail mit einer Kurzbeschreibung (max. 1 Seite) oder einen Link zu ihrem Werk an redaktion@bluepages.de
Die Redaktion prüft, ob das Werk in das Verlagssortiment passt. Wenn es auf Basis einer ersten Sichtung aufgenommen werden könnte, werden Details telefonisch besprochen und ein Vertragstext vorgeschlagen in dem die nachfolgenden Punkte behandelt werden.
5. Pflichten der Autoren
Autoren müssen bestätigen, dass ihre Materialien frei von Rechten Dritter sind. Texte, Grafiken oder Videos sind selbst angefertigt oder sie sind gewählt, weil eine CC-BY oder eine dazu kompatible Lizenz vorliegt und in der geforderten Form eingesetzt wird.
Auf Materialien ohne CC-BY Lizenz darf nur mit Hyperlink Bezug genommen werden. Inline Frames oder Einbettungen sind nicht erlaubt. Es sei denn, die Einbettung wird von Plattformen wie YouTube direkt angeboten und ist allgemein üblich.
Autoren, welche das ihnen zustehende Honorar erhalten haben, verpflichten sich, innerhalb des ersten Jahres nach der Erstveröffentlichung auf den bluepages-Plattformen die offensichtlichen Mängel kostenlos zu korrigieren wenn sie vom Verlag informiert werden.
Zahlungen wegen Copyright-Vergehen gehen zu Lasten der Autoren, welche fremde Werke ohne Erlaubnis in das eigene Werk eingebaut haben.
Autoren müssen automatisch der sofortigen Freigabe Ihrer Werke als OER zustimmen, wenn Ihnen der vereinbarte Anteil am Freikaufpreis überwiesen wurde und das vom Verlag auch belegt werden kann.
Künstlersozialkasse
Autoren begründen schriftlich und mit Unterschrift, warum für sie keine Beiträge an die Künstlersozialkasse abgeführt werden müssen. Falls eine nachvollziehbare Begründung fehlt, werden die an die Künstlersozialkasse abzuführenden Beträge vom Honoraranteil einbehalten.
6. Rechte der Autoren
Autoren erhalten 60% der mit ihren Werken verbundenen Einnahmen abzüglich der Kosten welche möglicherweise an Künstlersozialkassen abzuführen sind. Sind mehrere Autoren an einem Werk beteiligt, müssen sie bei Einreichung des Werkes ihre Anteile eindeutig mit Nennung von Prozentangaben fixiert haben.
Falls Werke nicht bis zum Ende eines Kalenderjahres frei gekauft wurden, darf deren Freikaufpreis geändert werden.
Autoren dürfen ihre Zusammenarbeit mit der bluepages gmbh mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündigen. Bestehende Lizenzverträge mit Kunden und Freikäufe sind dadurch nicht betroffen und behalten uneingeschränkt ihre Gültigkeit.
7. Pflichten von bluepages.de
bluepages verpflichtet sich, das vertraglich vereinbarte Material innerhalb von 8 Tagen nach Anlieferung in den Katalog der verfügbaren Materialien aufzunehmen und zusätzlich mit einer Pressemitteilung bei openPR bekannt zu geben.
Die bluepages gmbh verpflichtet sich, den vereinbarten Honoraranteil vom Umsatz, (das Honorar beträgt in der Regel 60% vom Umsatz) innerhalb von 8 Tagen nach Zahlungseingang vom Kunden zu überweisen, wenn es das Guthaben des Autors den Betrag von 100 Euro überschreitet. Kleinere Beträge werden spätestens am Jahresende fällig.
Die bluepages gmbh verpflichtet sich, alle Daten bereit zu stellen, welche zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Abrechnung notwendig sind.
8. Rechte der bluepages gmbh
Bluepages erhält 40% der mit einem Werk verbundenen Einnahmen. Damit werden neben der Vermarktung auch das Lektorat und die Bereitstellung auf einem Server finanziert.
Bluepages darf die Zusammenarbeit mit Autoren fristlos kündigen, wenn diese gegen ihre Pflichten verstoßen haben. Ohne Angabe von Gründen kann bluepages einen Autor aus dem Programm nehmen, wenn das mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende mitgeteilt wird. Bestehende Lizenzverträge und Freikäufe sind dadurch nicht betroffen und behalten ihre Gültigkeit sofern die Rechtslage dem nicht widerspricht. Bluepages haftet maximal bis in Höhe des gezahlten Rechnungsbetrages für Lizenzen, falls ein gravierender Mangel nicht durch den verantwortlichen Autor behoben werden kann.
9. Pflichten und Rechte der Kunden
Als OER gekennzeichnete Materialien dürfen frei installiert, kopiert, verändert und weitergegeben werden, sofern die CC-BY Lizenz zur Namensnennung in vollem Umfang angewendet wird.
Dieser Aussage hat jeder Autor zugestimmt bevor er über bluepages seine Materialien anbietet.
Alle Materialien von bluepages können ohne Rücksprache und Anmeldung herunter geladen und von einer Person getestet werden. Wird das Material einer weiteren Person zugänglich gemacht, muss vorher ein verifizierbarer Lizenzvertrag abgeschlossen werden, sofern das Material nicht als OER gekennzeichnet ist.
NICHT-OER dürfen innerhalb des vertraglich festgelegten Benutzerkreises und Servers eingesetzt werden. Es darf kopiert und modifiziert werden, sofern sich der Benutzerkreis nicht ändert. Kommen weitere Server oder Benutzer hinzu, muss der Vertrag erweitert oder für andere Server neu abgeschlossen werden.
10. Verifikation von Lizenzen
Jeder Lizenznehmer von NICHT-OER muss zum Nachweis der Rechtmäßigkeit des Einsatzes von Bildungsmaterialen der bluepages gmbh in der Einleitung der betroffenen Kurse oder im Impressum der Plattform den folgenden Satz einzufügen:
„Der rechtmäßige Erwerb des Materials ist durch Eingabe des Domainnamens „IhrPlattformName“ über den Link https://start.bluepages.de/verifikation/ überprüfbar.“
Wird der Domainname bei der Verifikation gefunden, so erscheinen alle rechtmäßig erworbenen Materialien mit Kurs-ID, Titel, potentieller Nutzeranzahl und der Spalte Bemerkungen.
Wird der Plattformname nicht gefunden oder fehlt die Möglichkeit zur Verifikation oder ist die potentielle Nutzeranzahl zu niedrig oder gar nicht vorhanden, so handelt es sich um eine ungültige Lizenz. Informieren Sie den zuständigen Administrator oder uns über den Mangel. Wir fordern dann den Betreiber der Plattform zu einer Abstellung des Mangels auf. Werden die Lizenzgebühren ohne Mahnung nachgezahlt, ist das Problem für bluepages erledigt. Gibt es wegen der Weigerung zu zahlen, juristische Auseinandersetzungen, so erhält der Tippgeber 50% der Nettoerlöse, welche uns nach einem gewonnenen Rechtsstreit und/oder einer gebührenpflichtigen Abmahnung zufließen.
Merke: Ehrliche Lizenznehmer fördern die Weiterentwicklung von Bildungsmaterialien, unehrliche begehen geistigen Diebstahl zu Lasten ehrlicher Kunden. Das ist genauso verwerflich wie Ladendiebstahl.
Der Satz zur Verifikation kann entfernt werden, wenn das Material durch Zahlung der Ablösesumme zur OER wurde. Der Hinweis auf die zur OER gehörende CC-BY Lizenz muss dann an gleicher Stelle erscheinen.
11. Bereitstellung von Bildungsmaterialien
Bei OER: Alle von bluepages bereitgestellten OER sind auf der Seite bluepages.de/oer zu finden. Es besteht eine Verpflichtung zur Namensnennung und zur Quellenangabe, wenn OER-Material von bluepages herausgegeben wird. Diese Pflicht ist nur dann erfüllt, wenn Nutzer von Kopien oder deren Abwandlungen das Ursprungsmaterial in der Liste bluepages.de/oer identifizieren können. Ist diese Möglichkeit der Rückverfolgung des von bluepages herausgegebenen Materials nicht gegeben, handelt es sich nicht um OER im Sinne der gewährten CC-BY Lizenz. Der Anbieter begeht eine Urheberrechtsverletzung, die geahndet werden kann, falls der Mangel nicht nach der 1. Aufforderung abgestellt wird.
Bei sonstigen Materialien: Für Material, welches noch nicht als OER freigekauft ist, gelten die vereinbarten Lizenzbedingungen. Es darf nur einem geschlossenen Benutzerkreis mit festgelegter Obergrenze auf dem im Vertrag genannten Server zugänglich gemacht werden. Ist der Server via Internet frei zugänglich, ist die höchste Preisstufe zu wählen.
Sofortnutzung
Lizenznehmer erwerben lizensiertes Material, weil sie es sofort nutzen wollen, unabhängig davon, ob es möglicherweise noch im Jahr der Beschaffung als OER frei gegeben wird.
Option auf Öffentlichkeitswirksamkeit
Lizenznehmer können festlegen, ob ihre Lizenzzahlung auf den OER-Freikaufpreis angerechnet werden soll falls die Zahlung 500 Euro überschreitet. Sie werden auf Wunsch als Sponsoren für das freigekaufte Bildungsmaterial genannt, welches ab diesem Zeitpunkt OER ist.
Fallbeispiel:
Eine Bildungsmaterialie kann für 2000 Euro freigekauft werden. Haben sich drei Lizenznehmer mit einer Zahlung von jeweils 510 Euro für die Anrechnung auf den Freikaufpreis entschieden, so fehlen nur noch 470 Euro, damit die Materiale für immer freigekauft wird. Wenn sich noch ein Zahlungswilliger im aktuellen Kalenderjahr findet, wird das Bildungsmaterial zur OER wenn vor dem Jahresende mindestens 470 Euro überwiesen wurden.
Fazit: Die in den AGB genannten Handlungsweisen sollen dazu beitragen, das OER-Produktionen zu einer WIN-WIN-WIN-Situation für Nutzer, Autoren und Verlag führen, um damit das Recht auf kostenlose Bildung schrittweise zu realisieren. Solange das Material mangels Zahlungsbereitschaft nicht zur OER wird, kann es interessierten Kunden konventionell auf Basis eines Lizenzvertrages zugänglich gemacht werden. Für den Gebrauch auf dem genannten Server mit dem definierten Benutzerkreis dürfen Kopien angefertigt und modifiziert werden. Die Weitergabe von modifizierten Inhalten an andere Server ist nur gestattet, wenn dafür eine Lizenzvereinbarung vorliegt. Erst wenn es nach Zahlung einer Ablösesumme zur OER wird, ist alles gestattet, was mit CC-BY Lizenz möglich ist.
12. Gerichtsstand, Rechtswahl und salvatorische Klausel
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten ist Kassel.
Sollte eine der Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.