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Was darf man im Unterricht mit unseren YouTube-Videos machen?

yt-statistik2016 Die Rechtslage bei der Nutzung von YouTube-Videos im Unterricht hat der Leiter eines Medienzentrums verständlich zusammengefasst. YouTube gestattet Privatkopien. Diese dürfen im Unterricht nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers vorgeführt werden!

Wer bei der Nutzung unserer Videos rechtlich auf der sicheren Seite sein möchte, kann mit uns Kontakt aufnehmen. Wir ermöglichen fast jede Form der Nutzung unserer Videos, wenn die Interessenten den gewünschten Nutzungsumfang beschreiben und ein Angebot machen, was sie als Gegenleistung zu zahlen bereit sind. Wenn das Angebot nachvollziehbar ist, gibt es die gewünschte Nutzungslizenz gegen die genannte Einmalzahlung. Ein Beispiel: Eine Einrichtung mit 1000 potentiellen Nutzern erwirbt für 2000 Euro eine Lizenz für unsere 412 veröffentlichten Erklärvideos.
Diese Einmalzahlung schließt alle Nutzungsmöglichkeiten im Intranet ein. Das schließt auch die Erlaubnis ein, dass alle Videos auf Speichermedien der zur Einrichtung gehörenden Personen übertragen werden dürfen, damit sie offline genutzt werden.
Fazit: Einrichtungen formulieren ihren Bedarf und erhalten maßgeschneiderte Nutzungsrechte. Zahlende Kunden ermöglichen neue Produktionen. Wer zahlt darf mitbestimmen, was als nächstes produziert wird. Förderer können im Vorspann neuer Erklärvideos genannt werden, sofern die Nutzungsbedingungen und den Community-Richtlinien von YouTube eingehalten werden.