Wer im Alter des Autors ist und vor Jahrzehnten gegen eine Schulordnung verstoßen hat, durfte sie abschreiben. Mit der handgeschriebenen Abschrift hatten Pädagogen dann einen Nachweis der Kenntnisnahme von Regeln und Vorschriften durch die Schüler und nebenbei eine Drohkulisse, die zum Wohlverhalten motivierte.
Unterweisungen und Einweisungen bei Berufstätigen können ähnlich betrachtet werden, wie die Schulordnung. Handschriftliches Abschreiben fällt beim üblichen Umfang der Organisationsrichtlinien natürlich aus.
Die Unterweisung kann leicht per Link auf der internen oder externen Website zugänglich gemacht werden. Dabei gehören vertrauliche Regelwerke ins geschützte Intranet. Vorgaben von den Berufsgenossenschaften oder den staatlichen Stellen können genauso wie die Schulordnungen der Landesministerien via Internet verknüpft werden.
Die Möglichkeit des kompletten und freien Zugangs liefert aber noch nicht den Nachweis, dass Unterweisungen von Schülern, Eltern und Pädagogen verinnerlicht wurden. Nur wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann sie wahrnehmen.
Schuleigene Lernplattformen wie die vom Marktführer Moodle können den gewünschten Nachweis der Kenntnisnahme leicht liefern. Die im Programm enthaltenen Fragetypen reichen zum Nachweis völlig aus, wenn der Zugang mit eindeutiger Authentifizierung sichergestellt ist.
Ich habe die Schulordnung vollständig zur Kenntnis genommen: JA NEIN
Ich habe die Schulordnung vollständig verstanden: JA NEIN
Wer den kompletten Umfang der Unterweisung nicht versteht oder nicht benötigt, kann Abschnitt für Abschnitt bestätigen.
Den für die Unterweisung verantwortlichen Mitarbeitern steht immer eine komplette Tabelle mit Statistik zum Stand der Kenntnisnahmen zur Verfügung. Trotz solcher technischen Hilfsmittel ist die persönliche Ansprache wichtig. Besonders wichtige Passagen mit aktuellem Bezug sollten im Unterricht besprochen werden: Mobbing und Hass kommen neben anderen Übeln an Schulen vor. Die Hinweise zur Problemlösung stehen in der Schulordnung. Dass die Einhaltung von Regeln essentiell für unser friedliches Zusammenleben ist, gehört in den Unterricht. Wie im Video gezeigt, kann man die Schüler aktiv beteiligen: „Unsere Schulordnung – Sinn und Zweck“. Reflektionen aus dem eigenen Umfeld steigern die Behaltensleistung. Als Einleitung könnte ein Video dienen, in dem sich Schulleitung, Vertrauenslehrer, Elternbeiräte und Schulsprecher zum Thema Schulordnung äußern. Im bereit gestellten Fallbeispiel ist das Video eines Schulprojektes aus Waren an der Müritz eingebunden.
Den verbindlichen Kern bilden Hyperlinks zu thematisch zusammengefassten Abschnitten der geltenden Schulordnung. Verknüpfungen mit amtlichen Stellen garantieren, dass immer der neueste Stand vorliegt.
Es folgt der Abschnitt, in dem die Kenntnisnahme aller Betroffenen dokumentiert werden muss. Bei jeder Bestätigung der Kenntnisnahme mit JA oder NEIN kann der zugehörige Abschnitt nochmals betrachtet werden.
Optional können Lernerfolgskontrollen eingebaut werden. Im Beispiel ist das umgesetzt. Die Antworten auf Verständnisfragen geben Aufschluss, welche Themen im Unterricht vertieft werden müssen.
Den Diskussions- und Mitteilungsbedarf aller Betroffenen kann man mit einem Forum abdecken.
Die bluepages gmbh stellt ein komplettes Fallbeispiel unter einer CC-BY Lizenz als Open Educational Resource (OER – freies Bildungsmaterial) bereit.
Eine Halbtagsschulung vor Ort mit dreimonatigem Zugriff auf die Lernplattform der bluepages gmbh wird zum Festpreis von 476 EUR angeboten (400 EUR netto + 19% MwSt). Anreisekosten werden mit 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer gemäß der Routenplaner berechnet:
Inhalt: Die Anfertigung und Bereitstellung eines Videos, die Anlage von Hyperlinks, der Import von Schüler- und Teilnehmerlisten für die Zugangsberechtigung sowie die Erstellung von multiple Choice Fragen zur Überprüfung der Kenntnisnahme sind im Kurs enthalten. Der praktische Teil findet auf der Hardware des Auftraggebers statt, z.B. in dessen Informatikraum oder dessen Internetcafé. Falls der Auftraggeber noch keine Lernplattform hat, kann eine Übungsplattform bereitgestellt werden. Der Transfer von Material von der Übungsplattform auf die Arbeitsplattform des Kunden ist am Kurstag im Preis enthalten. Spätere Transfers werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
Die Ersteinweisung und die Kenntnisnahme der Existenz der Lernplattform sollte man sich noch mit einer Unterschrift auf Papier bestätigen lassen. Für alle weiteren Aktualisierungen nutzt man die schuleigene Lernplattform. Bei Schulanfängern und deren Ersteinweisung ist die Mitwirkung der Eltern und Pädagogen gefragt, weil sie in der Regel noch keine Lesefähigkeiten haben. Ihre Eltern sollten ausreichende Medienkompetenz haben, um ihren Nachwuchs in Sachen Fehlverhalten im Internet unterweisen zu können. Geschieht das offensichtlich nicht, weil Eltern kein Interesse oder keine Medienkompetenz haben, ist der Förderungsbedarf offensichtlich. Handeln und persönliche Gespräche sind notwendig, damit das Kind nicht schon nach kurzer Zeit in die Gruppe der „bildungsfernen Schichten“ eingeordnet wird.
Die beschriebene Lerneinheit ist zum Test mit Username c und Password c bereitgestellt und kann für eigene Lernplattformen als OER herunter geladen werden.
Kontakt: Konrad Rennert, Geschäftsführer der bluepages gmbh