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Fallbeispiel zum Thema Panoramafreiheit

In Deutschland benötigt man keine Erlaubnis, um Bilder von der Straße oder dem Gehweg aus aufzunehmen. Im Inneren von Gebäuden benötigt man hingegen eine Erlaubnis des Rechteinhabers. „Die Panoramafreiheit (auch Straßenbildfreiheit) ist eine in vielen Rechtsordnungen vorgesehene Einschränkung des Urheberrechts, die es jedermann ermöglicht, urheberrechtlich geschützte Werke, beispielsweise Gebäude, Kunst am Bau oder Kunst im öffentlichen Raum, die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, bildlich wiederzugeben, ohne dass hierfür der Urheber des Werkes um Erlaubnis ersucht werden muss.“ Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit

In Frankreich gelten andere Rechte, wie im Artikel des Kölner Stadtanzeigers zu lesen ist: https://www.ksta.de/ratgeber/verbraucher/recht/urheberrecht-warum-fotos-vom-eiffelturm-teuer-werden-koennen-22390310